3 O 175/11•Landgericht Köln, 2013-04-16, 3 O 175/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 175/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: 3 O 175/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0416.3O175.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178.603,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2010 zu zahlen sowie alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Risikolebensversicherung bei der T Lebensversicherungs-AG, Vers.-Nr. ###, freizugeben, und zwar Zug um Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mit der B Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, Vers.-Nr. ####, sowie gegen das Angebot des Verzichts auf alle Rückübertragungsansprüche aus den mit der Beklagten getroffenen Sicherungsvereinbarungen zu dieser Versicherung.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus und im Zusammenhang mit den Darlehensverträgen über nominal 371.073,00 € (Konto-Nr. #####/####) und 178.034,00 € (Konto-Nr. #####/####) keine Ansprüche gegen den Kläger zustehen und dass sich die Beklagte mit der Annahme des Übertragungsangebotes aller Ansprüche des Klägers aus dem Versicherungsvertrag mit der B Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, Vers.-Nr. ####, sowie des Verzichtsangebotes auf alle Rückübertragungsansprüche aus den mit der Beklagten getroffenen Sicherungsvereinbarungen zu dieser vorgenannten Versicherung in Verzug befindet.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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