3 O 18/11•Landgericht Köln, 2013-04-16, 3 O 18/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 18/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: 3 O 18/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0416.3O18.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) als Gesamtschuldner zu 5 % und darüber hinaus der Kläger zu 1) zu weiteren 69% und die Klägerin zu 2) zu weiteren 26%.
Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen diese jeweils selber.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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