23 O 248/12•Landgericht Köln, 2013-04-29, 23 O 248/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 248/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-29
Aktenzeichen: 23 O 248/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0429.23O248.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner mit Herrn C 101.695,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 100.842,96 Euro seit dem 03.03.2012 Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Bürgschaftsurkunde vom 24.03.2011 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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