Landgericht Köln, 2013-05-08, 18 O 192/12

18 O 192/12Kantonsgericht08.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 192/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-08

Aktenzeichen: 18 O 192/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0508.18O192.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, seine Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches des Amtsgerichts Bergheim von C Blatt D, Gemarkung C Flur X Flurstück A/B, insofern zu erteilen, als nicht der Beklagte, sondern die Klägerin Eigentümerin des Grundstücks ist.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, Auskunft über die Verwendung der Geldbeträge, welche er vom Konto der Klägerin im Zeitraum ab dem 17. März 2011 abgehoben hat, zu erteilen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsheitsleistung in Höhe von 15.000,0 € vorläufig vollstreckbar.

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