9 S 278/12•Landgericht Köln, 2013-05-08, 9 S 278/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 278/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 9 S 278/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0508.9S278.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 04.10.2012 – 62 C 277/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 788,78 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 42,62 EUR seit dem 24.06.2012 und aus einem weiteren Betrag von 746,16 EUR seit dem 23.08.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 %.
-
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.