Landgericht Köln, 2013-05-15, 23 S 29/12

23 S 29/12Kantonsgericht15.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 S 29/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-15

Aktenzeichen: 23 S 29/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0515.23S29.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 16.08.2012 (Az. 137 C 467/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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