Landgericht Köln, 2013-06-11, 3 O 18/11

3 O 18/11Kantonsgericht11.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 18/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-11

Aktenzeichen: 3 O 18/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0611.3O18.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

wird auf den Antrag der Kläger vom 30.04.2012 der Tatbestandes des Urteils der Kammer vom 16.04.2013 dahingehend berichtigt, dass er

  • auf Seite 3 im letzten Absatz im ersten Satz anstelle von „Mitte Juni 2006 kam es...“ lautet:

„Mitte Juni 2007 kam es...“,

  • auf Seite 3 im letzten Absatz im letzten Satz anstelle von „Am 29.06.2006 unterzeichneten der Kläger zu 1)...“ lautet:

„Am 29.06. 2007 unterzeichneten der Kläger zu 1)...“

  • und auf Seite 4 im zweiten Absatz anstelle von „Anfang des Jahres 2008 zahlte der Beklagte zu 1)....“ lautet:

„Anfang des Jahres 2008 zahlte der Kläger zu 1)...“

Im Übrigen wird der Antrag der Kläger vom 30.04.2012 zurückgewiesen.

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