Landgericht Köln, 2013-06-20, 24 O 8/13

24 O 8/13Kantonsgericht20.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 8/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-20

Aktenzeichen: 24 O 8/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0620.24O8.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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