13 S 83/13•Landgericht Köln, 2013-07-01, 13 S 83/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 S 83/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-01
Aktenzeichen: 13 S 83/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0701.13S83.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Der gemäß Schreiben der Kammer vom 16.05.2013 auszulegende Antrag des Klägers vom 10.05.2013 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 S. 4 ZPO).
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