Landgericht Köln, 2013-07-03, 105 Ks 18/12

105 Ks 18/12Kantonsgericht03.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 105 Ks 18/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-03

Aktenzeichen: 105 Ks 18/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0703.105KS18.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes schuldig.

Er wird deswegen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Das sichergestellte und unter der Nummer #### asservierte Klappmesser der Marke ### wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften:

§§ 211 Abs. 1 und 2 Alt. 4, 74 Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB

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