Landgericht Köln, 2013-08-01, 31 O 594/12

31 O 594/12Kantonsgericht01.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 594/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-01

Aktenzeichen: 31 O 594/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0801.31O594.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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