29 O 22/13•Landgericht Köln, 2013-08-13, 29 O 22/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 22/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-13
Aktenzeichen: 29 O 22/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0813.29O22.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 806,13 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 101,40 € zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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