Landgericht Köln, 2013-09-19, 31 O 111/13

31 O 111/13Kantonsgericht19.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 111/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-19

Aktenzeichen: 31 O 111/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0919.31O111.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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