Landgericht Köln, 2013-10-31, 8 O 33/13

8 O 33/13Kantonsgericht31.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 33/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-31

Aktenzeichen: 8 O 33/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1031.8O33.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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