Landgericht Köln, 2013-11-20, 26 S 9/13

26 S 9/13Kantonsgericht20.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 S 9/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-20

Aktenzeichen: 26 S 9/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1120.26S9.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.1.2013 verkündete Urteil

des Amtsgerichts Köln – 123 C 271/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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