28 O 293/13•Landgericht Köln, 2013-11-20, 28 O 293/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 293/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-20
Aktenzeichen: 28 O 293/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1120.28O293.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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