21 O 202/13•Landgericht Köln, 2013-11-26, 21 O 202/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 202/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-26
Aktenzeichen: 21 O 202/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1126.21O202.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Arrestbefehle der Kammer vom 04.06.2013 - Az. 21 O 202/13 - und vom 10.07.2013 - Az. 21 O 277/13 - werden bestätigt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Arrestbeklagte zu 1. zu 20 %, die Arrestbeklagte zu 2. zu 60 % und die Arrestbeklagte zu 3. zu 20 %.
Die Arrestklägerin hat binnen eines Monats ab Rechtskraft dieser Entscheidung beim Gericht der Hauptsache Klage gegen die Arrestbeklagte zu 3. zu erheben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.