Landgericht Köln, 2013-11-26, 3 O 438/09

3 O 438/09Kantonsgericht26.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 438/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-26

Aktenzeichen: 3 O 438/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1126.3O438.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2005 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 672,83 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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