26 O 149/13•Landgericht Köln, 2013-11-27, 26 O 149/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 26 O 149/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-27
Aktenzeichen: 26 O 149/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1127.26O149.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes - und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten, insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen,
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