Landgericht Köln, 2013-12-03, 28 T 9/13

28 T 9/13Kantonsgericht03.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 T 9/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-03

Aktenzeichen: 28 T 9/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1203.28T9.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. Oktober 2013 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 30. September 2013, Az. 125 C 388/13, wird der Gebührenstreitwert für das gerichtliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wie folgt festgesetzt:

bis zum 2. September 2013: EUR 3.000,00

danach: die bis dahin entstandenen Kosten

    1. Gerichtskosten werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.