28 T 9/13•Landgericht Köln, 2013-12-03, 28 T 9/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 T 9/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-03
Aktenzeichen: 28 T 9/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1203.28T9.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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- Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. Oktober 2013 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 30. September 2013, Az. 125 C 388/13, wird der Gebührenstreitwert für das gerichtliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wie folgt festgesetzt:
bis zum 2. September 2013: EUR 3.000,00
danach: die bis dahin entstandenen Kosten
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- Gerichtskosten werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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