Landgericht Köln, 2013-12-04, 28 O 347/13

28 O 347/13Kantonsgericht04.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 347/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-04

Aktenzeichen: 28 O 347/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1204.28O347.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 09.08.2013 – 28 O 347/13 – wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Antragsgegner zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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