111 Qs 262/13•Landgericht Köln, 2013-12-09, 111 Qs 262/13
Landgericht Köln, 2013-12-09, 111 Qs 262/13
111 Qs 262/13Kantonsgericht09.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 111 Qs 262/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-09
Aktenzeichen: 111 Qs 262/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1209.111QS262.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.