Landgericht Köln, 2013-12-12, 14 O 612/12

14 O 612/12Kantonsgericht12.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 612/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-12

Aktenzeichen: 14 O 612/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1212.14O612.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger sämtliche Tonbandaufnahmen, auf denen die Stimme des Klägers zu hören ist und die in den Jahren 2001 und 2002 vom Beklagten aufgenommen wurden, an den Kläger herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Herausgabevollstreckung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 €; hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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