88 O 20/12•Landgericht Köln, 2013-12-12, 88 O 20/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 88 O 20/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-12
Aktenzeichen: 88 O 20/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1212.88O20.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag der Verfügungsbeklagten auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 11.04.2012 – 88 O 20/12 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Aufhebungsverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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