Landgericht Köln, 2013-12-12, 88 O 20/12

88 O 20/12Kantonsgericht12.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 88 O 20/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-12

Aktenzeichen: 88 O 20/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1212.88O20.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag der Verfügungsbeklagten auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 11.04.2012 – 88 O 20/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Aufhebungsverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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