9 S 190/11•Landgericht Köln, 2013-12-23, 9 S 190/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 190/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-23
Aktenzeichen: 9 S 190/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1223.9S190.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 18.05.2011 – 19 C 14/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 339,44 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Revision tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagten zu 53 %.
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Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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Eine erneute Revision wird nicht zugelassen.
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