26 O 253/13•Landgericht Köln, 2014-01-08, 26 O 253/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 26 O 253/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-08
Aktenzeichen: 26 O 253/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0108.26O253.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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