11 S 462/12•Landgericht Köln, 2014-02-11, 11 S 462/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 462/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-11
Aktenzeichen: 11 S 462/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0211.11S462.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.09.2012 – 262 C 216/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.350,54 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,24 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits – beider Instanzen – trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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