Landgericht Köln, 2014-02-11, 87 O 37/12

87 O 37/12Kantonsgericht11.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 87 O 37/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-11

Aktenzeichen: 87 O 37/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0211.87O37.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 62.313,10 € nebst8 % Zinsen p.a. seit dem 18.11.2010 zu zahlen.

Hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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