23 O 197/13•Landgericht Köln, 2014-02-19, 23 O 197/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 197/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-19
Aktenzeichen: 23 O 197/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0219.23O197.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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