Landgericht Köln, 2014-03-05, 18 O 22/13

18 O 22/13Kantonsgericht05.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 22/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-05

Aktenzeichen: 18 O 22/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0305.18O22.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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