Landgericht Köln, 2014-03-05, 23 S 15/13

23 S 15/13Kantonsgericht05.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 S 15/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-05

Aktenzeichen: 23 S 15/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0305.23S15.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 15.05.2013 – Az. 118 C 555/12 – wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 4.552,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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