9 S 169/13•Landgericht Köln, 2014-03-05, 9 S 169/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 169/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-05
Aktenzeichen: 9 S 169/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0305.9S169.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Wermelskirchen vom 14.06.2013 – Az.: 2 C 55/03 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
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Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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Die Revision wird zugelassen.
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