Landgericht Köln, 2014-04-16, 26 O 257/13

26 O 257/13Kantonsgericht16.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 257/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-16

Aktenzeichen: 26 O 257/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0416.26O257.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkamnmer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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