Landgericht Köln, 2014-05-08, 29 S 241/13

29 S 241/13Kantonsgericht08.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 241/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-08

Aktenzeichen: 29 S 241/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0508.29S241.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.09.2013, 204 C 284/11, teilweise aufgehoben und wie folgt abgeändert:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 11.07.2011 der Wohnungseigentümergemeinschaft T-Straße in Köln zu TOP 6 und TOP 8 werden für ungültig erklärt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 88% und die Beklagten nach Kopfteilen zu 12%.

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