Landgericht Köln, 2014-05-23, 11 S 374/13

11 S 374/13Kantonsgericht23.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 374/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-23

Aktenzeichen: 11 S 374/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0523.11S374.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen bzw. die Berufung zurückzunehmen, was zu einer Halbierung der Gerichtskosten führt.

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