Landgericht Köln, 2014-06-16, 26 O 513/13

26 O 513/13Kantonsgericht16.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 513/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-16

Aktenzeichen: 26 O 513/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0616.26O513.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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