Landgericht Köln, 2014-06-23, 26 O 133/14

26 O 133/14Kantonsgericht23.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 133/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-23

Aktenzeichen: 26 O 133/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0623.26O133.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 116,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.07.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 43,32 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.07.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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