Landgericht Köln, 2014-07-08, 3 O 393/13

3 O 393/13Kantonsgericht08.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 393/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-08

Aktenzeichen: 3 O 393/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0708.3O393.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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