Landgericht Köln, 2014-07-17, 88 O 12/14

88 O 12/14Kantonsgericht17.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 88 O 12/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-17

Aktenzeichen: 88 O 12/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0717.88O12.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.2.2014 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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