Landgericht Köln, 2014-07-23, 86 O 4/14

86 O 4/14Kantonsgericht23.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 86 O 4/14 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-23

Aktenzeichen: 86 O 4/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0723.86O4.14.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin ein Restdarlehen in Höhe von € 1.500,00 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. November 2013 zurückzuzahlen,

an die Klägerin offene Lieferantenforderungen in Höhe von € 16.031,85 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, und zwar

 seit dem 13. Juli 2012 aus € 5.292,60,

 seit dem 27. Juli 2012 aus weiteren € 6.920,40 sowie

 seit dem 18. August 2012 aus weiteren € 3.818,85,

sowie gegenüber der anonym.at GmbH in die Übertragung der Domain www.anonym.de einzuwilligen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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