7 O 301/13•Landgericht Köln, 2014-08-06, 7 O 301/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 301/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-06
Aktenzeichen: 7 O 301/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0806.7O301.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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