Landgericht Köln, 2014-08-13, 3 O 208/12

3 O 208/12Kantonsgericht13.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 O 208/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-13

Aktenzeichen: 3 O 208/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0813.3O208.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des am 13.05.2014 verkündeten Urteils der Kammer dahingehend ergänzend berichtigt, dass

auf Seite 5 die beiden Sätze im 3. Absatz und die beiden ersten Sätze des 4. Absatzes

(„Im April 2008 stellte R zunächst einen Betrag von 10 Mio. USD auf ein Konto der V bei der Beklagten zur Verfügung. Dies allerdings mit Sperrvermerk, so dass auf das Geld nicht zugegriffen werden konnte.

In der Folgezeit überwies R weitere 20 Mio. Euro auf ein Konto der V bei der Deutschen Bank. Auf dieses Geld konnte ebenfalls nicht zugegriffen werden, da für dieses Konto zwischenzeitlich ein Pfändungsbeschluss zugunsten Bs vorlag.“)

gestrichen und wie folgt neu gefasst werden:

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