Landgericht Köln, 2014-08-15, 21 O 489/13

21 O 489/13Kantonsgericht15.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 489/13 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-15

Aktenzeichen: 21 O 489/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0815.21O489.13.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.610,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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