Landgericht Köln, 2014-08-26, 5 O 61/14

5 O 61/14Kantonsgericht26.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 61/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-26

Aktenzeichen: 5 O 61/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0826.5O61.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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