5 O 61/14•Landgericht Köln, 2014-08-26, 5 O 61/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 61/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-26
Aktenzeichen: 5 O 61/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0826.5O61.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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