Landgericht Köln, 2014-09-18, 29 O 11/11

29 O 11/11Kantonsgericht18.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 O 11/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-18

Aktenzeichen: 29 O 11/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0918.29O11.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 18.05.2012 ( 29 O 11/11 ) wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 4.135,25 nebst Zinsen in Höhe 8 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 8 %, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Kläger trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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