29 O 11/11•Landgericht Köln, 2014-09-18, 29 O 11/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 11/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-18
Aktenzeichen: 29 O 11/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0918.29O11.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 18.05.2012 ( 29 O 11/11 ) wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 4.135,25 nebst Zinsen in Höhe 8 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 8 %, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Kläger trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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