Landgericht Köln, 2014-09-23, 81 O 14/14

81 O 14/14Kantonsgericht23.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 14/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-23

Aktenzeichen: 81 O 14/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0923.81O14.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen, wegen der Unterlassungsansprüche als unzulässig.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Forderung.

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