Landgericht Köln, 2014-09-28, 90 O 77/13

90 O 77/13Kantonsgericht28.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 77/13 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-28

Aktenzeichen: 90 O 77/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0928.90O77.13.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird über das Teil-Anerkenntnisurteil der Kammer vom 27.08.2013 hinaus verurteilt, an die Klägerin 34.813,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 23.12.2012 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin 31 % und dem Beklagten 69 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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