90 O 77/13•Landgericht Köln, 2014-09-28, 90 O 77/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 90 O 77/13 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-28
Aktenzeichen: 90 O 77/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0928.90O77.13.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird über das Teil-Anerkenntnisurteil der Kammer vom 27.08.2013 hinaus verurteilt, an die Klägerin 34.813,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 23.12.2012 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin 31 % und dem Beklagten 69 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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