Landgericht Köln, 2014-10-28, 5 O 331/13

5 O 331/13Kantonsgericht28.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 331/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-28

Aktenzeichen: 5 O 331/13

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1028.5O331.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird teilweise als unzulässig, im Übrigen als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Streithelfer tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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