14 O 334/14•Landgericht Köln, 2014-10-31, 14 O 334/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 14 O 334/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-31
Aktenzeichen: 14 O 334/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1031.14O334.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung
v e r b o t e n,
ohne Zustimmung der Antragstellerin Werke der nationalen und internationalen Tanz-und Unterhaltungsmusik aus dem von der Antragstellerin wahrgenommen Repertoire, insbesondere die nachfolgend aufgeführten Musikwerke,
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Marco Kloos & Midoo – Masterplan
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Peter Andree – Siebenmeilenstiefel
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Mysterious Art – Das Omen Teil 1,1989
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Spider Murphy Gang - Skandal im Sperrbezirk
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Boney M - Daddy cool
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Sash – Ecuador
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Ibiza Invaders – Get fired up
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La Bouche – You Won´t Forget Me
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Masterboy – Is This The Love
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La Bouche – I Love To Love
in Deutschland zu senden und/oder senden zu lassen, wie durch das Betreiben des Webradios Z unter www.Z.com geschehen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitwert: 25.000,00 €
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