82 O 25/14•Landgericht Köln, 2014-11-14, 82 O 25/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 82 O 25/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-14
Aktenzeichen: 82 O 25/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1114.82O25.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 28. November 2013, mit dem beschlossen wurde:
„Der Beschluss vom 9. Oktober 2013 über den Widerruf der Pensionszusage an Herrn Dr. P3 wird hiermit bestätigt.“
wird für nichtig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 90 % und die Beklagte 10 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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