Landgericht Köln, 2014-11-14, 82 O 25/14

82 O 25/14Kantonsgericht14.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 25/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-14

Aktenzeichen: 82 O 25/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1114.82O25.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 28. November 2013, mit dem beschlossen wurde:

„Der Beschluss vom 9. Oktober 2013 über den Widerruf der Pensionszusage an Herrn Dr. P3 wird hiermit bestätigt.“

wird für nichtig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 90 % und die Beklagte 10 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.